ZEIT Verbrechen – U wie Untersuchungshaft
#230

U wie Untersuchungshaft

ZEIT Verbrechen / 24. August 2024 / 0 Medien

Anne Kunze & Yves Georg, Leon Kruse

In dieser Folge des ABC des Verbrechens erklärt das Team die drei Voraussetzungen für Untersuchungshaft: dringender Tatverdacht, ein Haftgrund wie Flucht- oder Verdunklungsgefahr und die Verhältnismäßigkeit. Besonders brisant: Obwohl die Rechtsprechung es verbietet, stützen Gerichte die Fluchtgefahr in der Praxis oft allein auf die zu erwartende Strafhöhe — nach dem Motto, wer sieben Jahre Haft erwartet, haut sowieso ab. Studien widerlegen diesen Zusammenhang jedoch deutlich.

„Die Rechtsprechung sagt, allein die Straferwartung darf niemals die Fluchtgefahr begründen. Gleichwohl findet man in Haftbefehlen oft ein maßgebliches Abstellen auf die Straferwartung plus ein, zwei Randbemerkungen zu sonstigen Aspekten.“
🗣 Sabine Rückert

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