Der privatrechtliche Diskurs der Moderne
Marietta Auer · 2014
Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Doch welche ideengeschichtliche Entwicklung steckt dahinter? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf bis heute wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie aus, etwa auf die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder nach der Unumgänglichkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisse...
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„Der privatrechtliche Diskurs der Moderne, was stand da ungefähr drin? Also da geht es darum, dass die Moderne, also was ist die Moderne? Von der Moderne reden wir seit der Aufklärung und genauer gesagt so seit 1800 ungefähr.“
Jochen Wegner fragt Marietta Auer nach dem Inhalt ihrer Habilitationsschrift, die neun Jahre gedauert hat. Auer erklärt daraufhin ihre Kernthese: Die Moderne hat eine Schattenseite – das Versprechen von Freiheit und Wohlstand durch den Markt wird systematisch gebrochen, weil der Wettbewerb zwangsläufig Menschen zurücklässt. Diese philosophische Ideengeschichte hat sie auf das Privatrecht übertragen.
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