Selbstreflexion der Privatrechtswissenschaft
Marietta Auer · 2014
Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Doch welche ideengeschichtliche Entwicklung steckt dahinter? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf bis heute wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie aus, etwa auf die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder nach der Unumgänglichkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisse...
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„Und ich schreibe in diesem Text ja auch, wie ich das ganze Jahr darum kämpfe, einen relativ, also gar nicht so langen Text, also nicht etwa ein Buch fertig zu schreiben, sondern einen Text, der, also es heißt Selbstreflexion der Privatrechtswissenschaft heißt der Text.“
Marietta Auer erzählt, wie sie während ihres Jahres am Wissenschaftskolleg zu Berlin an einem wissenschaftlichen Text über die Selbstreflexion der Privatrechtswissenschaft arbeitete. Der Text untersucht, wie sich die Erkenntnisinteressen der Privatrechtswissenschaft seit dem 19. Jahrhundert verändert haben. Sie beschreibt, wie erst die Corona-bedingte Zwangspause ihr die nötige Ruhe gab, den Text fristgerecht fertigzustellen.
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