Blasphemie: Ist Gotteslästerung ein notwendiger Straftatbestand?
Kolumne über den Blasphemie-Paragraphen
Thomas Fischer
Der Artikel hinterfragt den Straftatbestand der Gotteslästerung (§166 StGB) und argumentiert, dass dieser in einer aufgeklärten Gesellschaft überflüssig und rückständig ist. Der ehemalige BGH-Richter Thomas Fischer deutet sarkastisch an, dass ein allmächtiger Gott keinen staatlichen Schutz benötigt – eine Position, die bereits in biblischen Texten angelegt ist. Der Artikel stellt grundsätzlich infrage, ob der Staat überhaupt Weltanschauungen durch Strafrecht schützen sollte.
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„Wir hatten bis vor einigen Jahren einen Kolumnisten bei Zeit Online, der hieß Thomas Fischer und war ein Richter am Bundesgerichtshof. Und der hat sich eines Tages in einer Kolumne mit dem Paragrafen der Gotteslästerung auseinandergesetzt. In einer sehr lesenswerten Kolumne.“
Als Gideons Vater Joasch den sarkastischen Einwand macht, Baal solle sich doch selbst verteidigen, schlägt Sabine Rückert die Brücke zur Gegenwart. Sie zitiert ausführlich aus einer Kolumne des ehemaligen BGH-Richters Thomas Fischer auf Zeit Online, die den Blasphemie-Paragraphen (§166 StGB) hinterfragt. Fischer argumentiert brillant-sarkastisch, dass ein allmächtiger Gott keinen Straftatbestand zu seinem Schutz braucht – ein Gedanke, den Sabine Rückert bereits im Bibeltext des Joasch angelegt sieht.
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